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AGB

AGB Maisch Schallschutzsysteme

Stand 2009

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit dem Absenden Ihrer Bestellung verbindlich. Für die Richtigkeit von Informationen im Internet übernimmt Maisch Schallschutzsysteme keine Gewähr und Haftung. Alle Informationen und Inhalte erfolgen zu Werbezwecken und sind unverbindlich.

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Grundlage dauernden und bleibenden Geschäftsbedingungen sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen.

Dennoch kommt Maisch Schallschutzsysteme nicht umhin, für alle Geschäfte mit Kunden, die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen in einigen Punkten abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, in dem Maisch Schallschutzsysteme zugleich etwaiger Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen seiner Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widerspricht.

Allgemeines:

Abbildungen, Zeichnungen, Muster und Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen, auch der Ausführung und technische Änderungen behält sich Maisch Schallschutzsysteme vor. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Maisch Schallschutzsysteme. An vereinbarte Preise hält sich Maisch Schallschutzsysteme zwei Monate ab Vertragsabschluß gebunden.

Sonderaktionen und Sonderabverkaufspreise gelten nur solange der Bestand reicht, bzw. bis zum Ablauf der Aktion.

Lieferungen und Leistungen:

Der Kunde/Empfänger hat die Ware sofort bei Erhalt auf Menge, offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Falschlieferungen zu prüfen und auf dem Frachtbrief / Lieferschein festzuhalten. Die Angaben sind vom Lieferer / Frachtführer zu bestätigen und Maisch Schallschutzsysteme sofort schriftlich zu melden; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich , spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten die §§ 377 f. HGB.

Lieferhindernisse bei Maisch Schallschutzsysteme oder Vorlieferern, sowie Kenntnis von der Liquiditätsverschlechterung des Bestellers, berechtigen Maisch Schallschutzsysteme zum Rücktritt vom Vertrag, ohne Entschädigungsansprüche des Bestellers. Lieferungen und Leistungen für die kein Einheitspreis vorliegt, werden nach Aufwand berechnet. Erhöht oder mindert sich der Lieferumfang und / oder die Leistung, so wird nach der tatsächlichen Lieferung und Leistung abgerechnet, auch bei einer Festpreisvereinbarung.

Als Liefertag gilt die angezeigte Versandbereitschaft im Betrieb. Für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, übernimmt Maisch Schallschutzsysteme keine Haftung.. Kann die versprochene Lieferung wegen Nichtverfügbarkeit nicht innerhalb von 4 Monaten erbracht werden, so kann der Besteller oder Maisch Schallschutzsysteme vom Vertrag zurücktreten. Maisch Schallschutzsysteme ist bei evtl. Lieferverzögerungen oder Rücktritt vom Vertrag, nicht für direkte oder indirekte Verluste / Schäden des Käufers / Bestellers haftbar, wie Betriebs- und Zeitverlust, genommene Urlaubstage, Verdienstausfall, oder sonstige Verluste durch oder bei Dritten.

Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Lager Wiernsheim und sind spätestens bei Abholung / Anlieferung in bar zur Zahlung fällig. Beträge über 5.000 € sind durch eine unwiderrufliche Bankgarantie zu bestätigen. Für Sonderanfertigungen, Zuschnitte und individuelle Bausätze gilt: 50% Anzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Bei verspäteter Zahlung werden 1,5% Verzugskosten je Monat ab dem Fälligkeitstermin berechnet. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Lieferung, Fracht- und Transportkosten:

Bestellte Ware kann nach vorheriger Abstimmung, bei Maisch Schallschutzsysteme ab Lager, abgeholt werden. Für Lieferungen berechnen wir eine Versandkostenpauschale. Die Abladestelle muss auf fester Strasse mit einem 38-to-Sattelzug erreichbar sein. Die Warenverladung wird vorher telefonisch oder per Fax mitgeteilt. Den Liefertag teilt Ihnen die Spedition mit. Der Empfänger hat für eine zügige Entladung zu sorgen. Warte- und Verzugszeiten werden in Rechnung gestellt.

Gewähr:

Bei Lieferung fehlerhafter Ware und gesetzlicher Gewährleistungsverpflichtung wird Maisch Schallschutzsysteme nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Bei Privatkunden gilt die gesetzliche Gewährleistung für Lieferungen und Leistungen, bei gewerblichen Abnehmern gilt eine 6-monatige Gewährleistung. Vorzeitige Benutzung, Bearbeitung, Weiterverarbeitung und Weitertransport gilt als mängelfreie Lieferung. Mängelrüge sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und fristgerecht erfolgen, bei der erkennbare Mängel sind sofort anzugeben. Natürlicher Verschleiß, Rissbildung und Verziehen des Holzes sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, das gilt auch für Farbunterschiede, die besonders bei druckimprägnierten Hölzern, bei Exotenhölzern und bei weiterer Farbbehandlung, sowie bei Verarbeitung mit sonstigen Hölzern auftreten können. Hölzer mit Farbbehandlung werden 1x gebeizt oder 1x grundiert. Eine Endbehandlung ist bauseits vorzunehmen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so behält sich Maisch Schallschutzsysteme vor, Ersatz oder Gutschrift zu leisten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jede Gewährleistung. Auf die Pflege-, Gebrauchs- und Aufbauanleitungen, bzw. die selbstverständlichen Pflege- und Wartungsintervall wird ausdrücklich hingewiesen. Die Einhaltung der darin enthaltenen Anweisungen und Bestimmungen ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von etwaigen Gewährleistungsansprüchen.

Für Eigenleistung des Käufers wird keine Gewähr übernommen.

Eigentumsvorbehalt und Rücktritt vom Vertrag:

Gelieferte Ware bleibt bis zu völligen Bezahlung im Eigentum von Maisch Schallschutzsysteme. Bei Warenrückgabe (nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung) werden max. 80% des Warenwertes gutgeschrieben. Individuelle Bausätze, sonderbeschaffene oder sonderangefertigte Waren werden nicht zurückgenommen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so ist Maisch Schallschutzsysteme berechtigt 20% Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder den tatsächlich entstandenen Schaden gelten zu machen.

Sonstiges:

Die Daten der Kunden werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zu Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Maisch Schallschutzsysteme ist aufgrund der vom Besteller und seiner Bestellung erteilten Einwilligung berechtigt, die übermittelten Daten an die mit der Erfüllung des Kaufvertrages beauftragten Partner weiterzuleiten, um den Rechten und Pflichten aus dem Vertrag nachzukommen. Auf Wunsch übernehmen oder vermitteln wir Montageleistungen. Für Montagen gelten gesonderte „Allgemeine Vertragsbedingungen“, die wir Ihnen auf Anfrage senden.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für beide Vertragspartner die vorstehenden Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein, so berührt das nicht den übrigen Vertrag und seine Bestimmungen. Rechte aus diesem Vertrag können nicht an Dritte übertragen werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:

Gerichtsstand ist der gesetzliche. Für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand stets Maulbronn. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

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