Allgemeines über Lärm
Begriffsdefiniton Lärm:
Lärm ist definiert als lästig empfundener Schall. Straßen-, Luftverkehr und Industrie sind die Hauptquellen des Lärms, der bei 65-90 dB(A) liegt. Die Lärmbekämpfung beruht auf konstruktiven baulichen Gegenmaßnahmen (Lärmschutz).
Lärm kann zu Gesundheitsschäden führen (Lärmschäden).
Lärmschaden
Schädigung des Gehörorgans durch Lärm. Hörschäden können schon bei einer Schallstärke von 75 Dezibel auftreten, Schmerzen ab 120 Dezibel. Neben der Beeinträchtigung (Lärmschwerhörigkeit) bzw. Schädigung (Lärmtaubheit) des Gehörorgans mindert Lärm auch das allgemeine Wohlbefinden und führt längerfristig zu Stresssymptomen (Blutdruckerhöhung, Anstieg der Herz- und Atemfrequenz, Schlafstörungen). Die Schallstärke am Arbeitsplatz darf je nach Tätigkeit den Bereich von 55 bis 85 Dezibel nicht überschreiten. Bei hohen Schallstärken ist ein Lärmschutz erforderlich.
Lärmschutz
Maßnahmen, die vor belästigendem oder schädigendem Schall schützen. Dazu gehören einerseits Maßnahmen zur Einschränkung der Schallbildung und -weiterleitung, andererseits ein Gehörschutz über den Ohren.
(Quelle: www.wissen.de)